Das Energiegesetz des Kantons Zürich (EnerG-ZH) enthält Vorschriften für den Ersatz einer Gasheizung. Eine Möglichkeit zur Erneuerung der Wärmeerzeugung ist es, die alte Gasheizung durch eine neue zu ersetzen. Dies, wenn klar ist, dass ein Anschluss an ein thermisches Netz in naher Zukunft möglich ist und ein Vorvertrag abgeschlossen wurde. Oder die neue Gasheizung wird mit mindestens 80% Biogas betrieben, welches dem Schweizerischen Treibhausgasinventar angerechnet werden kann (Art. 11a).
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Der Bezug von Biogas ist der einfachste und günstigste Weg, ein Wohngebäude mit Gasheizung auf erneuerbare Energie umzustellen. Denn Biogas kann ohne technische Anpassungen an der Heizanlage genutzt und über das gleiche Transportnetz bezogen werden. CO2-neutral und erneuerbar ist Biogas, weil es aus organischen Abfallstoffen von Kläranlagen, Kompostsammlungen und Landwirtschaftsabfall produziert wird. Deshalb wird bei der Verbrennung von Biogas kein fossiles CO2 freigesetzt. Zudem fällt organischer Abfall als Grundlage für die Biogasproduktion laufend in grossen Mengen an, während Erdgas eine Ressource ist, die irgendwann aufgebraucht sein wird.
Dipl. Ing. HTL Tobias Hofstetter, unabhängiger Energieberater der Stadt Wallisellen
Anbieter Impulsberatung «erneuerbar heizen»
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