Gemäss den gesetzlichen Vorgaben der Stromversorgungsverordnung informieren wir unsere Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung transparent und detailliert über die Veränderung der Strompreise.
Mitteilung zu Tarifänderungen im Jahr 2026
Insgesamt sinken die Preise für die Haushalte und das Gewerbe ohne Leistungspreis um 3.3% und für die Gewerbekundschaft mit Leistungspreis um 1.2%.
Energie: Sinkende Marktpreise und harmonisierte Rückvergütung
Am Strommarkt sinken die Energiepreise weiterhin – eine erfreuliche Entwicklung, von der Sie direkt profitieren. Zusätzlich wirken sich regulatorische Vorgaben preisdämpfend auf die Beschaffungskosten aus.
Netznutzung: Investitionen und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Preisentwicklung
Entgegen den sinkenden Energiepreisen steigen die Kosten für die Netznutzung. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen:
- die weiterhin notwendigen Investitionen für die gesetzlich vorgeschriebene Installation von intelligenten Messsystemen
- höhere Netznutzungsentgelte unseres übergeordneten Netzes
- einen sinkender Stromabsatz sowie Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren
- einen anhaltend hohen Investitionsbedarf zur weiteren Gewährleistung der notwendigen Versorgungssicherheit in unserem Einflussbereich
Diese Entwicklungen stehen im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 des Bundes, die wir in Wallisellen kontinuierlich umsetzen. Im Zuge dessen wird für die Gerätekosten neu ein verursachungsgerechter Messpreis je Spannungsebene eingeführt, der den bisherigen, einheitlichen Grundpreis ersetzt.
Deckungsdifferenzen
Frühere Unterdeckungen wirken sich auf die aktuelle Preisbildung aus. Diese Differenzen werden in der Kalkulation für das Jahr 2026 anteilsmässig berücksichtigt.
Gesetzliche Abgaben
Erfreulich ist, dass sich die Lage im Bereich der Systemdienstleistungen – aufgrund einer stabileren Situation zur Absicherung des nationalen Übertragungsnetzes – entspannt hat und somit die entsprechenden Abgaben sinken. Gleichzeitig steigen jedoch die Preise für die Stromreserve des Bundes. Zusätzlich erhebt Swissgrid neu einen Zuschlag für solidarisierte Kosten zur Kostendeckung von Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie. Weitere gesetzliche Abgaben bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Alle Informationen zu unseren Stromprodukten und -preisen finden Sie auf der Seite Strom beziehen. Ein Glossar mit der Erklärung zu den Fachbegriffen finden Sie im Anhang.
Wir setzen alles daran, Ihnen eine faire und transparente Strompreisgestaltung.
Bei Fragen zu den Strompreisen ist unser Kundendienst gerne für Sie da.
Übersicht der Veränderungen pro Preiselement
Weitere Anpassungen ab 2026
Die folgenden Informationen richten sich an Bauherrschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Neubauten oder technischen Anlagen.
Anpassung der Netzkostenbeiträge bei Neuanschlüssen an das Stromnetz von die werke
Wird eine neue Liegenschaft an das Stromnetz angeschlossen, fallen für die Bereitstellung der übergeordneten Infrastruktur einmalige Netzkostenbeiträge an. Aufgrund der Preisentwicklungen im Baugewerbe (Baupreisindex für die Schweiz des Bundesamtes für Statistik) werden diese einmaligen Netzkostenbeiträge ab Januar 2026 erstmals seit 2020 um rund 15% erhöht. Diese Anpassung beruht auf den Kalkulationsvorgaben der Versorgungsverordnung Art 10a/10b der Stadt Wallisellen. Für Neuanschlüsse und Anschlussverstärkungen werden in der Niederspannung bis 1’000 Ampère CHF 201.00 je Ampère und für den Leistungsanteil welcher 1’000 Ampère übersteigt CHF 167.00 je Ampère verrechnet. Auf der Mittelspannung beträgt der Netzkostenbeitrag neu CHF 69.00 je Kilovoltampère. Anschlüsse von Produktionsanlagen sind von Netzkostenbeiträgen entbunden.
Anpassung der Mietpreise für den Baustromanschlusskasten per 1. Januar 2026
Im Rahmen der laufenden Kostenentwicklungen werden die Mietpreise für den Baustromanschlusskasten angepasst. Die Preisüberarbeitung ist bedingt durch gestiegene Material- und Dienstleistungskosten.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende monatliche Mietansätze für die Komponenten des Baustromanschlusskasten:
- Baustromanschlusskasten ≤ 80A: 100 CHF
- Baustromanschlusskasten > 80A: 200 CHF
Die Mietpreise beinhalten weiterhin den Unterhalt, die Systemüberwachung sowie den technischen Support gemäss den allgemeinen Bedingungen der die werke versorgung wallisellen ag. Die Anpassung erfolgt gestützt auf Art. 10b der Versorgungsverordnung.
Die detaillierten Informationen und Bedingungen finden Sie in unserer Preisliste für Netzanschlüsse.
Fachbegriffe um die Strompreise einfach erklärt
Baustromanschlusskasten
Temporärer Stromanschlusskasten, der auf Baustellen eingesetzt wird, um während der Bauphase die Stromversorgung zu gewährleisten. Er enthält in der Regel Zähler, Sicherungen und Anschlussklemme.
Deckungsdifferenzen
Differenz zwischen den verrechneten Preisen in der Vergangenheit und den tatsächlich angefallenen Kosten.
Gestaffelte Beschaffungsstrategie
Strom wird zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingekauft, um Preisschwankungen am Markt auszugleichen.
Grundversorgung
Standard-Stromversorgung für Haushalte und kleinere Unternehmen, die den Stromlieferanten nicht frei wählen können.
Harmonisierte Rückvergütung
Einheitlich geregelte Vergütung für Strom, der aus Photovoltaikanlagen ins Netz eingespeist wird. Einspeisungen werden zum Referenzmarktpreis vergütet – wobei Betreiber von Anlagen bis 150 kW mit einer Minimalvergütung abgesichert sind, falls der Marktpreis darunter liegt.
Intelligentes Messystem
Ein digitales Strommessgerät, auch als Smart Meter bekannt, das den Stromverbrauch automatisch erfasst, übermittelt und detaillierte Verbrauchsdaten bereitstellt.
Leistungspreis
Verbrauchsunabhängige Kosten für die maximale Stromleistung, die beansprucht wurde. Der Leistungspreis wird nur bei grösseren Gewerbekunden in Rechnung gestellt.
Netznutzungsentgelte
Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes, die an Netzbetreiber gezahlt werden.
Solidarisierte Kosten
Gebühren zur Kostendeckung von Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminium-Industrie, welche die nationale Netzgesellschaft Swissgrid solidarisch über alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher verteilt.
Spannungsebene
Technische Stufe im Stromnetz, an die ein Haushalt oder Betrieb angeschlossen ist (z. B. Niederspannung für Haushalte, Mittelspannung für grössere Betriebe). Sie beeinflusst die Höhe der Netznutzungskosten.
Stromreserve
Reserveenergie, die bei Engpässen zur Verfügung steht, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Stromversorgungsverordnung
Gesetzliche Grundlage für die Stromversorgung in der Schweiz, regelt u. a. die Preisgestaltung in der Grundversorgung.
Systemdienstleistungen
Leistungen zur Stabilisierung des Stromnetzes, z. B. Frequenzhaltung oder Spannungskontrolle.
Übertragungsnetz
Das überregionale Hochspannungsnetz, das grosse Strommengen über weite Strecken transportiert.
Unterdeckung
Entsteht, wenn die verrechneten Preise in einem Jahr die tatsächlichen Kosten nicht vollständig decken. Diese Differenz wird in den Folgejahren ausgeglichen.
- kundendienst@diewerke.ch
- Telefon
- 044 839 60 60
