Ab 2026 bringt das neue Stromversorgungsgesetz in der Schweiz tiefgreifende Änderungen für die Grundversorgung. Ziel ist eine sichere, transparente und nachhaltige Stromversorgung für alle.
Der Strommix der Grundversorgung in der Schweiz wird umweltfreundlicher: Ab 2026 müssen mindestens 50% der Eigenproduktion eingebracht werden, ab 2028 zusätzlich 20% erneuerbarer Strom aus der Schweiz. Das Standardstromprodukt soll dann zu 75% aus inländischen, erneuerbaren Energien bestehen. Die Stromherkunft wird künftig quartalsweise ausgewiesen. Zudem wird die Preisbildung detaillierter geregelt und der zulässige Gewinn der Elektrizitätsunternehmen wird neu an kalkulatorischen Zinsen ausgerichtet. Auch bei der Beschaffung gibt es neue Vorgaben: Langfristige Verträge sollen Preisschwankungen abfedern und Versorgungssicherheit gewährleisten. Für Sie bedeutet das: mehr Nachhaltigkeit, mehr Transparenz und eine stabile Versorgung.
Mehr erneuerbare Energie
Ab 2026 müssen die Verteilnetzbetreibenden mindestens 50% ihrer Eigenproduktion in die Grundversorgung einbringen. Ab 2028 kommen zusätzlich 20% Strom aus erneuerbaren Energien aus der Schweiz hinzu. Das heisst für Sie als Kundin und Kunde: Der Strommix in der Grundversorgung wird in der Schweiz markant nachhaltiger. Der Anteil an lokal erzeugtem, erneuerbarem Strom steigt deutlich.
Grundversorgung mit Qualitätsanspruch
Künftig muss das sogenannte Standardstromprodukt – also die Grundversorgung ohne individuelle Wahloptionen – mindestens 75% erneuerbare Energien aus der Schweiz enthalten. Damit erhalten Sie automatisch ein ökologisch hochwertiges Produkt, was einen weiteren Schritt in Richtung Energiewende bedeutet. In Wallisellen ist dies übrigens längst Realität: Alle Stromprodukte der Grundversorgung sind seit 2017 zu 100% erneuerbar. Zudem wird ab 2028 die Herkunft des Stroms quartalsweise mitgeteilt. Dies ermöglicht es Ihnen besser nachvollziehen zu können, woher Ihr Strom stammt, besonders auch im Winter.
Preistransparenz
Ein weiterer Meilenstein: Die bisherige Mischkalkulation zwischen dem freien Markt auf die Grundversorgung entfällt. Künftig gilt: Wer zur Grundversorgung gehört, zahlt exakt die Kosten, die in diesem Segment anfallen – nicht mehr und nicht weniger. Zugleich wird der Gewinn, welcher im Bereich der Grundversorgung erzielt werden darf, neu definiert: Statt einer fixen Pauschale wird ein sogenannter «angemessener Gewinn» erlaubt, der sich an kalkulatorischen Zinsen orientiert.
Langfristige Versorgungssicherheit
Netzbetreibende müssen künftig stärker auf mittel- bis langfristige Lieferverträge setzen. Dies dämpft nicht nur für sie selbst die Marktschwankungen, sondern stabilisiert auch die Preise für Kundinnen und Kunden. Einmalige und kurzfristige, jedoch auch sehr risikoreiche Beschaffungen sind in der Grundversorgung nicht mehr erlaubt. Auch diese Forderung wird in Wallisellen bereits seit über zehn Jahren standardmässig und professionell erfüllt.
Zusammengefasst bedeutet das für Sie:
• Mehr Nachhaltigkeit: Der Anteil erneuerbarer und inländischer Energien steigt deutlich.
• Mehr Information: Sie wissen genauer über die Herkunft Ihres Stroms Bescheid.
• Mehr Transparenz: Die Preisbildung wird nachvollziehbarer.
• Mehr Sicherheit: Dank klarer Regeln zur Beschaffung wird die Stromversorgung zuverlässiger und ausgeglichener.
Unser Fazit: Gemeinsam in die Energiezukunft
Die Reformen bringen allgemein viel Bewegung in die Grundversorgung, und auch für uns als Netzbetreiberin. Vieles von dem, was nun gefordert wird, haben wir bereits auf den Weg gebracht oder ist schon erfüllt. Wir gestalten die Zukunft der Energieversorgung aktiv mit und setzen alles daran, den neuen Anforderungen im Sinne unserer Kundschaft gerecht zu werden. Denn wir sind überzeugt: Eine transparente und nachhaltige Stromversorgung ist keine Vision, sondern ein gemeinsamer Weg, den wir konkret gestalten.
