Allgemeines zu die werke
Die Auszahlung erfolgt in der Regel 30 Tage nach Erstellung der Gutschrift.
Es ist unser Ziel, die Anliegen und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden zu ihrer vollen Zufriedenheit zu erfüllen und ihre Anfragen schnell und unbürokratisch zu beantworten. Sollten dennoch Probleme auftauchen, sind wir bestrebt, eine pragmatische und passende Lösung zu finden und umzusetzen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll telefonisch an unseren Kundendienst. Wir vereinbaren auch gerne einen persönlichen Termin bei uns vor Ort.
Wir können nicht ausschliessen, dass wir Sie mit unserer Antwort oder unserem Lösungsvorschlag nicht überzeugen können und Sie sich mit einer neutralen Stelle austauschen möchten.
Dazu haben Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschlossen, die Tätigkeit der die werke versorgung wallisellen ag freiwillig dem Wirkungsbereich der Ombudsstelle der Stadt Wallisellen zu unterstellen.
Bitte melden Sie dies mit Name und Adresse unserem Kundendienst und bezeichnen Sie die Leuchte, die Ihnen unangenehm ist. Wir prüfen gern, ob sich die Einstellungen normgerecht anpassen lassen. Bis im Sommer 2023 erwarten wir, alle Leuchten einzeln eingestellt zu haben. Danke für Ihre Geduld!
Wir sehen erneuerbares Gas als Teil der Lösung der Energiezukunft. Gas dient als Brücke in die dekarbonisierte Welt. Denn erneuerbarer Strom steht noch nicht in genügendem Mass zur Verfügung. In Wallisellen werden rund 50% der Häuser mit Gas beheizt, was deutlich besser ist als mit Öl und 25% weniger CO2-Ausstoss verursacht.
Die Energiemärkte durchleben aktuell grosse Umbrüche. Schon das vergangene Jahrzehnt brachte mit der Strommarktöffnung viele Unsicherheiten und die kommenden Jahrzehnte werden noch dynamischer werden. In diesem Umfeld müssen die werke eine kapitalintensive Infrastruktur unterhalten, Marktschwankungen ausgleichen und in innovative Technologien investieren. Um bei diesen anspruchsvollen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Unabhängigkeit wahren zu können, müssen sie angemessene Gewinne erwirtschaften.
Glasfasernetz (FTTH)
Ihr Telekom-Anbieter informiert Sie über den genauen Termin sowie das Vorgehen zur Inbetriebnahme.
Die OTO-ID ist die eindeutige Kennung Ihres Glasfaseranschlusses. Dabei handelt es sich um eine elfstellige Identifikationsnummer, die sich direkt auf Ihrer Glasfasersteckdose (OTO) befindet. Ihr Telekom-Anbieter benötigt diese zur Aktivierung des Anschlusses.
Die Steckdose wurde in Abstimmung mit der Eigentümerschaft installiert – meist im Wohnzimmer, im Büro oder bei Neubauten im Netzverteilungskasten. In Einfamilienhäusern oft im Keller bei der Kabelverteilung.
Bei Fragen zur Inbetriebnahme oder bei einer Störung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren gewählten Telekom-Anbieter.
Halten Sie dazu Ihre OTO-ID bereit – das ist die elfstellige Identifikationsnummer, die sich direkt auf Ihrer Glasfasersteckdose (OTO) befindet.
Mehrere Telekom-Anbietern bieten in Wallisellen verschiedene Abos über unser Glasfasernetz an. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier: diewerke.ch/glasfasernetz
Wählen Sie Ihren Anbieter und schliessen Sie Ihr Abo direkt bei ihm ab.
die werke betreibt das Glasfasernetz, bietet jedoch keine eigenen Telekommunikationsdienste an. Mehrere Telekom-Anbieter nutzen unser Netz und stellen attraktive Glasfaserabos bereit.
Gebäudeanschluss und -erweiterungen Glasfasernetz
Wenden Sie sich an Ihren Elektroinstallateur, Telekom-Anbieter oder an Radio TV & Computer Beutler (044 883 79 10) zur Klärung und Umsetzung einer Lösung vor Ort.
Die Kosten für die Erschliessung des Gebäudes ans Glasfasernetz werden in der Regel anteilig von der Eigentümerschaft und dem jeweiligen Netzbetreiber (die werke oder Swisscom) getragen.
Alle weiteren Kosten für Erneuerungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Glasfaseranschlusses sind vollumfänglich von der Eigentümerschaft zu übernehmen. Dazu gehören beispielsweise zusätzliche Glasfasersteckdosen (OTO) oder Änderungen an der bestehenden Infrastruktur.
Der Inbetriebnahmetermin wird im Glasfasererschliessung FTTH Vertrag festgelegt.
Im Rahmen des Erschliessungsprozesses für Strom, Gas und Wasser wird bilateral ein Vertrag zur Glasfasererschliessung (FTTH) erstellt und der Eigentümerschaft zugestellt.
Das gesamte Gemeindegebiet von Wallisellen wurde gemeinsam durch die werke und Swisscom mit Glasfaser erschlossen. Bitte kontaktieren Sie uns – wir teilen Ihnen gerne mit, welcher Netzbetreiber für Ihren Standort zuständig ist:
E-Mail: kundendienst@diewerke.ch / Telefon: 044 839 60 60
Radio-/TV-Grundangebot Glasfaser
Glattwerk AG bietet einen Installationsservice an. Infos unter: www.glattwerk.ch/telekommunikation/installationsservice
Sie können den kostenlosen Leih-Konverter während den Schalter-Öffnungszeiten bei Glattwerk AG abholen oder gegen eine Gebühr von CHF 10.– liefern lassen: Usterstrasse 111, 8600 Dübendorf / www.glattwerk.ch
Alternativ können Sie den Leih-Konverter auch bei Radio TV & Computer Beulter beziehen: Kirchstrasse 4, 8304 Wallisellen
die werke stellt das Netz bereit, bietet jedoch keine eigenen Dienste an. Glattwerk AG, als Kabelnetz-Signallieferant, bietet unser Grundangebot auch auf dem Glasfasernetz an. Die Abrechnung und Betreuung erfolgt direkt über die Glattwerk AG.
Das Glasfaserangebot wird digital und über eine moderne Infrastruktur übertragen, während das Kabelnetz auf einer Kombination aus Glasfaser und Kupfer basiert. In beiden Fällen erhalten Sie Zugang zu den gleichen Radio- und TV-Sendern, jedoch bietet Glasfaser oft eine stabilere und zukunftssichere Übertragung.
Radio-/TV-Grundangebot Kabelnetz (HFC)
Ja, Ihr Telekom-Anbieter bietet entsprechende TV-Lösungen über das Glasfasernetz an.
Ja, Glattwerk AG bietet das gleiche Senderangebot auch über Glasfaser an. Hier bestellen.
Nach Eingang Ihres Formulars erhalten Sie von uns eine schriftliche Empfangs- und Kündigungsbestätigung. Die Plombierung Ihres Anschlusses wird durch unsere Partnerin, die Glattwerk AG, durchgeführt. Falls für die Durchführung Zugang zu Ihrer Wohnung oder zum Haus erforderlich ist, setzt sich Glattwerk AG vorab mit Ihnen in Verbindung. Ist kein Zugang nötig, wird der Anschluss ohne weitere Vorankündigung stillgelegt.
Der direkte Vertragspartner ist die Person oder Firma, die die Rechnung für die Kabelnutzungsgebühren direkt von uns erhält. In den meisten Fällen ist diese Gebühr auf der Stromrechnung integriert. Die Vertragsnummer finden Sie ebenfalls auf derselben Rechnung, meist im oberen Bereich des Dokuments.
Nur der Vertragspartner (Verwaltung oder Eigentümer) kann kündigen oder muss den Antrag unterzeichnen.
Reichen Sie ein Plombierungsformular ein. Kündigungsfrist: 30 Tage zum Monatsende.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach einer Plombierung Radio und TV nur noch über das Glasfasernetz empfangen können.
Sie können Radio- und TV-Sender parallel über das Kabelnetz sowie über das Glasfasernetz empfangen. Beide Services sind gebührenpflichtig.
Nur wenn Sie ausschliesslich über Glasfaser empfangen und den Kabelanschluss plombieren lassen, entfällt die Gebühr. Nutzen Sie dazu unser Plombierungsformular.
Die Serafe-Gebühr ist eine gesetzliche Abgabe für den Empfang öffentlicher Sender. Die Gebühr von die werke bezieht sich auf die Infrastruktur des Kabelanschlusses.
Die Gebühren für das «Radio-/TV-Grundangebot inklusive Kabelanschluss» beziehen sich auf den physischen Kabelanschluss in Ihrer Wohnung.
Diese Kosten werden von die werke in Rechnung gestellt und dienen zur Deckung der Aufwendungen für Bau, Betrieb und Unterhalt des Kabelnetzes.
Das Rechtsverhältnis entsteht automatisch mit dem Beginn der Nutzung von Kommunikationsdiensten oder mit dem Einzug in eine Wohnung mit aktivem Kabelanschluss. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB.
Abschaltung des Kabelanschlusses (HFC)
Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende.
Liegt Ihr Kündigungsdatum vor dem offiziellen Abschalttermin, können Sie den Anschluss frühzeitig durch einen Plombierungsantrag kündigen.
Die Hausverteilanlage im Gebäude sowie ein möglicher Rückbau liegen in der Verantwortung des Eigentümers bzw. der Verwaltung. Die Hausverteilanlage kann jedoch auch ohne Funktion bestehen bleiben.
Nach der Abschaltung des Kabelnetzes werden durch die werke die elektronischen Komponenten auf öffentlichem Grund demontiert. Der Rückbau des Gebäudeanschlusses erfolgt situativ, z. B. im Rahmen von Bauarbeiten auf öffentlichem Grund.
Die Glattwerk AG wird Sie proaktiv kontaktieren, um Ihnen eine geeignete Alternative für Ihr Internetabo anzubieten – beispielsweise über das Glasfasernetz.
- Mit Glasfaser-Internet: IPTV über Ihren Anbieter
- Nur TV/Radio: Grundangebot von Glattwerk AG über Glasfaser
Das HFC-Signal wird zum kommunizierten Abschaltdatum dauerhaft deaktiviert.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Nutzung von Telekomdiensten über den Kabelanschluss (HFC) nicht mehr möglich.
Die endgültige Abschaltung des Kabelnetzes kann sich aus projektspezifischen Gründen verzögern. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Hausanschluss technisch noch aktiv, obwohl die Verrechnung bereits eingestellt wurde. Sie müssen in diesem Fall nichts unternehmen – der Empfang endet automatisch mit der finalen Abschaltung.
- Das TV- und Radiosignal wird nach Ablauf der Kündigungsfrist abgeschaltet.
- Der Kabelanschluss kann danach nicht mehr reaktiviert werden.
- Die Antennensteckdose bleibt bestehen, ist jedoch ohne Funktion.
Tipp: Trennen Sie den Hausverstärker vom Stromnetz, um Strom zu sparen – sofern keine weiteren Wohneinheiten oder Liegenschaften darüber versorgt werden. Je nach Modell verbraucht ein Hausverstärker 5 bis 20 Watt.
Elektro-Mobilität
Die Akkus moderner E-Fahrzeuge müssen weder vollständig geladen noch ganz entleert werden. Der Ladevorgang kann jederzeit unterbrochen und fortgesetzt werden. Die Dauer einer Vollladung hängt vom Akku Ihres Fahrzeugs sowie von der Leistung der jeweiligen Ladestation ab.
Dies hängt vom Fahrzeug, vom Ladestand des Fahrzeug-Akkus sowie von der Ladestation ab. Entsprechend dauert der Ladevorgang unterschiedlich lange.
Es ist nicht möglich zwei Fahrzeuge zeitgleich mit einer Karte anzuschliessen, da in diesem Fall keine eindeutige Zuordnung der freigebenden Karte zum Ladepunkt gegeben ist.
Erst wenn das erste Fahrzeug den Ladevorgang begonnen hat, kann das zweite Fahrzeug den Ladevorgang starten. Wichtig: Dieser zweite Ladevorgang muss mit einer anderen Karte freigegeben werden, denn es kann immer nur eine UID-Nummer im Backend aktiv sein, sonst würde es im Hintergrund zu Abrechnungs- und Buchungsproblemen kommen.
Pro Ladepunkt wird eine Karte zur Freigabe benötigt. Jede Karte ist wie Ihre eigene Bankkarte zu behandeln: Geben Sie diese nicht an andere weiter, denn das führt zu einer Veränderung der Kostenstellen im Backup, es ist keine saubere Zuordnung der Verbraucher und somit keine rechtskräftige Abrechnung möglich.
Bitte rechnen Sie mit etwa 60 Sekunden bis die Ladestation reagiert. Wenn Sie versuchen den Ladevorgang zu schnell hintereinander zu starten, kann es sein, dass das Serverprogramm (Backend) der Ladestation noch mit der vorherigen Anmeldung beschäftigt ist und nicht sofort reagiert.
Das Backend einer Ladestation kommuniziert mittels Internetverbindung. Das Backend benötigt diese etwa 60 Sekunden, um den Ladeprozess ein- oder auszubuchen und den RFID-Chip/Karte wieder freizugeben. Innerhalb dieser 60 Sekunden kann die Karte nicht erneut im selben Backend eingesetzt werden. Das Backend darf nicht mehrere Ladevorgänge parallel mit derselben RFID-Kennung starten.
Jeder Fahrzeugtyp hat ein eigenes Ladeschema. Bitte machen Sie sich damit vertraut. Meist wird das Ladeschema über verschiedene LEDs angezeigt. Achten Sie hier bitte darauf, welche Statusanzeige aktiv ist und welche Bedeutung sie hat.
- Es kommt vor, dass der Stecker nicht korrekt in der Ladebuchse des Fahrzeugs positioniert und der Blockierstift nicht verriegelt wird. Die LEDs der Ladebuchse am Fahrzeug beginnen zu leuchten. Wenn der Fehler nicht behoben wird, geht die Ladestation in den Störungsmodus und es kann nicht geladen werden.
- Der Stecker kann während des Ladevorgangs nicht gelöst werden. Erst ein Beenden des Ladevorgangs gibt den Stecker frei.
- Entfernen Sie den Ladestecker nicht gewaltsam, da eventuell die Verriegelung noch aktiv ist. Dies kann gesteuert sein über das Ver- und Entriegeln des Fahrzeugs.
- Bei einigen Fahrzeugen kann es vorkommen, dass der Blockierstift ausfährt, obwohl sich kein Stecker in der Buchse befindet.
Ladestationen sind so abgesichert, dass bei ordnungsgemässer Benutzung keine Verletzungsgefahr besteht. Bitte beachten Sie jedoch stets unsere Ladeanleitung und verwenden Sie die richtigen Anschlüsse und Ladekabel, so dass eine Überhitzung der Hardware gänzlich ausgeschlossen werden kann
Das Ladekabel ist während des Ladens immer verriegelt: zum einen an der Ladestation, zum andern auch bei den meisten Fahrzeugen. Üblicherweise wird dort das Kabel auch nach Beendigung des Ladevorgangs nicht entriegelt. An der Ladestation ist das Ladekabel ausserhalb des Ladevorgangs nicht fixiert und muss darum sicher verstaut werden, wenn das Fahrzeug nicht verbunden ist.
Nein, zum Beenden des Ladevorgangs wird die gleiche Ladekarte, beziehungsweise der gleiche App-Zugang benötigt wie beim Start des Ladevorgangs.
Eine 11-KW-Ladestation lädt nicht automatisch durchgehend bei jedem Fahrzeug mit 11 KW. Fahrzeuge haben unterschiedliche Lademodi. Bitte prüfen Sie, ob das zu ladende Fahrzeug im AC-Lademodus 3,7 KW, 7 KW oder 11 KW laden kann. Diese Daten stehen leider nicht immer in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs, sind aber meist im Internet zu finden. Die maximale Leistungsaufnahme wird in den meisten Fällen vom Fahrzeug begrenzt und nicht von der Ladestation. Es gibt aktuell nur wenige Fahrzeuge, die im AC-Ladebetrieb 22 KW aufnehmen können, ausgenommen sind Fahrzeuge der Oberklasse. Ein E-Sprinter zum Beispiel kann 7 KW im AC-Lademodus und je nach Konfiguration bis zu 80 KW im DC-Lademodus laden.
Fahrzeug Modell: Jedes Fahrzeug hat eine individuelle maximale Ladeleistung. Wichtig ist hier auch, ob es sich um eine AC-(Wechselstrom) oder eine DC-(Gleichstrom) Ladung handelt. Die Station liefert nur, was vom Fahrzeug angefordert wird.
Anschlusstyp AC/DC: Die maximal mögliche Abgabeleistung einer Ladestation finden Sie vor Ort an der Station, auf unserer Ladenetzkarte oder in der App.
Aussentemperatur: im Winter kann es zu geringerer Ladegeschwindigkeit kommen, wenn der Akku des Fahrzeugs nicht vorgewärmt ist.
SoC (State of Charge – Akkuladestand) der angeschlossenen Fahrzeuge: Je voller ein Akku ist, desto langsamer wird er geladen.
Auslastung der Station: Bei Stationen mit mehreren Anschlüssen kann die Leistung geringer ausfallen, wenn andere Fahrzeuge bereits laden.
Sonstige Einschränkungen: Das Fahrzeug fordert wegen technischer Fehler oder gewisser Voreinstellungen am Bordcomputer nicht mehr Leistung von der Station an. Die Voreinstellungen dienen meist dazu, den Akku zu schonen.
Siehe Ladeanleitung easee und ECarUp
Bei Störungen einer Ladestation kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam unter 044 839 60 60. Diese Servicenummer finden Sie an jeder Ladestation. Oder schreiben Sie uns ein E-Mail an energielösungen@diewerke.ch und geben Sie bitte Ihre Kundendaten, Datum und Uhrzeit Ihrer Ladung sowie den genauen Ladepunkt an.
Bei Anliegen zum Produkt, Abo, Services oder Vertrag helfen wir Ihnen gerne unter verkauf@diewerke.ch weiter.
Einen Akku mit sofortiger maximaler Leistung zu laden, zerstört ihn. Darum gibt es sogenannte Laderampen. Sie steigern die Leistung bis zur maximalen Ladeaufnahme des Fahrzeugs oder zur maximalen Ladeleistung der Ladestation. Nach Erreichen von ungefähr 80% der Akkuladung fährt die Software die Leistung wieder herunter. Einen fast vollen Akku mit hoher Leistung zu laden, würde ihn ebenfalls zerstören. Deshalb dauert die Ladung der letzten 20% überproportional lang. Dieses optimierte Ladeverhalten dient der höheren Lebensdauer von Fahrzeug-Akkus.
An der Ladestationen ist das Laden rund um die Uhr möglich.
Für das Laden zuhause wird eine Ladestation sowie ein entsprechend dimensionierter Anschluss ("Steckdose") benötigt. Grösse und Leistung des Anschlusses sind von der Ladestation bzw. dem Fahrzeug abhängig.
Reine Elektroautos: 110 745
Hybrid-Autos: 216 144
Plug-In-Hybride: 68 254
Jeder vierte Neuwagen kann am Netz geladen werden: Im Jahr 2022 beträgt der Marktanteil 24.3%. Die Marktanteile stiegen zugunsten von Hybriden (25.2%, +5.3%) und voll elektrischen Elektroautos (16.6%, +2.2%). Plug-In-Hybride waren zum ersten Mal rückläufig (8.1%, -1%). Die Immatrikulationen teilen sich ziemlich genau hälftig in fossile und alternative Antriebe auf.
Energielösungen
Dipl. Ing. HTL Tobias Hofstetter, unabhängiger Energieberater der Stadt Wallisellen
Anbieter Impulsberatung «erneuerbar heizen»
Energieförderung & Beratung des Kanton Zürich
Öffentliche Energieberatungsstellen (Opendata-Map, Schweizweit)
Solarstrom ist umweltfreundlich und preisgünstig.
Die verfügbare Dachfläche bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften ist meistens gross. So verteilen sich die Initialkosten auf mehr Quadratmeter und die Investition amortisiert sich nach wenigen Jahren.
In einer Gewerbeliegenschaft wird tagsüber Strom verbraucht. Genau dann, wenn die eigene Anlage Strom produziert. Das senkt die Betriebskosten.
Im Mehrfamilienhaus kann man die eigenen Stromkosten positiv beeinflussen, indem energieintensive Aktivitäten wie Wäsche waschen tagsüber bei Sonnenschein erledigt werden. Eine Wärmepumpe oder elektrisch betriebene Warmwasserboiler sind die ideale Ergänzung zu einer Photovoltaikanlage bei einem Mehrfamilienhaus, da sie den tagsüber anfallenden Solarüberschuss in Form von Wärme speichern können.
Im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) profitiert jede Partei im Verbund vom Solarstrom, der verbrauchsgerecht abgerechnet wird.
Nutzen Sie z.B. den kostenlosen Kosten- und Nutzenrechner von EnergieSchweiz, einem Programm vom Bundesamt für Energie (BFE). Dieser berechnet die wichtigsten Kennzahlen Ihrer Dach-Anlage.
Interessieren Sie sich für eine Fassaden-Anlage, finden Sie auf sonnenfassade.ch ein praktisches Berechnungs-Tool.
Die Website des Schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie ist zudem eine gute Adresse, um die ganze Bandbreite an Informationen zum Thema Photovoltaik zu erhalten.
Am besten eignen sich Schrägdächer mit einer 25- und 60-Grad-Neigung für Photovoltaik. Auf ihnen lassen sich die Solarmodule parallel zum Dach montieren, man muss sie nicht extra aufstellen. Die heute erhältlichen Solar- und Fassadenmodule produzieren auch bei Schatten oder Schlechtwetter erstaunlich viel.
Einen Kosten- und Nutzenrechner für Ihr Dach finden Sie bei EnergieSchweiz, einem Programm vom Bundesamt für Energie (BFE).
Gas
Die Schweiz beschafft das Erdgas primär auf den Märkten in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Italien und somit in Ländern der EU. Die Schweizer Gaswirtschaft hat keine direkten Lieferbeziehungen zu Russland.
Der Verband der Schweizer Gasindustrie deklariert die Herkunft unseres Gases über das Importportfolio der EU. Detailiertere Angaben sind aufgrund der Beschaffungsstruktur der Branche nicht möglich.
Für 2022 ausgewiesen sind:
Nordsee 26.1 %,
Russland 18.9 %,
Nordafrika 10.2 %,
Grossbritanien 7.3 %,
Kaspische Region 3.4 %
sowie LNG/GNL (Flüssiggas mit Lieferung per Container) 34.1%.
Das Flüssiggas stammt aus den USA, Katar, Algerien, Nigeria und weiteren Staaten. Aus Russland stammt rund 17% dieses Flüssiggases.
Der Bezug von Biogas ist der einfachste und günstigste Weg, ein Wohngebäude mit Gasheizung auf erneuerbare Energie umzustellen. Denn Biogas kann ohne technische Anpassungen an der Heizanlage genutzt und über das gleiche Transportnetz bezogen werden. CO2-neutral und erneuerbar ist Biogas, weil es aus organischen Abfallstoffen von Kläranlagen, Kompostsammlungen und Landwirtschaftsabfall produziert wird. Deshalb wird bei der Verbrennung von Biogas kein fossiles CO2 freigesetzt. Zudem fällt organischer Abfall als Grundlage für die Biogasproduktion laufend in grossen Mengen an, während Erdgas eine Ressource ist, die irgendwann aufgebraucht sein wird.
Wir fördern Biogas, weil wir damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unseres Klimas und zur Dekarbonisierung unseres Energiesystems leisten können. Mit unserem Standardprodukt mit 25% Biogas sparen wir, gemeinsam mit Ihnen, im Vergleich mit 100% Erdgas in unserem Versorgungsgebiet pro Jahr ca. 45'000 Tonnen fossiles CO2 ein. Damit stellen wir sicher, dass uns die Gasversorgung auch in Zukunft komfortabel, zuverlässig und noch umweltfreundlicher zur Verfügung steht.
Mit der Wahl unserer Produkte mit 30%, 50% oder 100% Biogas können Sie zu sogar noch mehr CO2-Einsparung beitragen.
Das gelieferte Gas wird in Betriebskubikmetern gemessen und entsprechend seinem effektiven Brennwert in Kilowattstunden verrechnet. Seit 2008 wird eine vom eidgenössischen Parlament beschlossene Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffen erhoben. Die CO2-Abgabe wird als separate Position fakturiert. Wir unterstützen Biogas, das als CO2-neutral gilt. Deshalb schreiben wir unseren Endkunden die Abgabe für den Biogas-Anteil gut.
Preise und Rechnung
Die Installation Ihrer PVA löst eine Änderung in unserem Abrechnungsmodus aus. Das ergibt sich, weil uns die Daten Ihres Stromzählers quartalsweise automatisch übermittelt werden. Alle Informationen zur Abrechnung finden Sie unter diesem Link.
Über den Netzzuschlag werden Massnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien und zum Strom sparen finanziert. Artikel 35 des Energiegesetzes beschreibt die Verwendung der Mittel im Detail.
Wir verrechnen Ihnen höhere Strompreise in der Hochlastzeit von Montag bis Freitag 07.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 07.00 bis 13.00 Uhr. In allen übrigen Zeiten gelten die Preise für Niederlast.
Hinweis: An Feiertagen gelten dieselben Hoch- und Niederlastzeiten.
Geopolitische Ereignisse lassen die Preise tendenziell steigen, machen die Energiemärkte deutlich volatiler und führen teilweise zu gegenläufigen Entwicklungen. Hinsichtlich der erwarteten Verbrauchsveränderungen ist ebenfalls mit steigenden Preisen zu rechnen, jedoch wird der Einfluss in nächster Zeit vergleichsweise gering sein.
Auch beim Wasser müssen wir uns auf steigende Preise einstellen. Dies, weil in wohl weiter zunehmenden Trockenperioden voraussichtlich mehr Wasser zugekauft werden muss, und weil das Bereitstellen von einwandfreiem Trinkwasser durch Trockenheit und Schadstoffe im Grundwasser aufwendiger wird.
Der Strompreis setzt sich aus drei Positionen zusammen: Energie, Netznutzung sowie Abgaben an die Gemeinde und den Bund. Alle Informationen zum Preis, zur Messung und Verrechnung finden Sie in unseren Preislisten.
Sowohl beim Strom wie auch beim Gas rechnen wir auch aufgrund der sich abzeichnenden Erhöhung der Abgaben und der aktuellen geopolitischen Lage mit steigenden Preisen. Auch beim Wasser müssen wir uns auf steigende Preise einstellen. Dies, weil wir in wohl weiter zunehmenden Trockenperioden voraussichtlich mehr Zürichseewasser zukaufen müssen.
Wasserzähler ermitteln die bezogene Wassermenge je Kubikmeter. Zusätzlich wird ein monatlicher Grundpreis inklusive Zählermiete erhoben. Bei temporären Anschlüssen setzt sich der Lieferpreis aus den Ausgabe- und Mietpreisen für die Bezugsapparaturen und einem, von der bezogenen Wassermenge abhängigen, Verbrauchspreis zusammen.
Smart Meter
In älteren Elektroverteilanlagen können Asbestfasern enthalten sein.
Auf die erste Installation des zusätzlichen Glasfaseranschlusses hat dies keinen Einfluss. Der Glasfaseranschluss kann neben der Anlage installiert und die Verkabelungen von vorne vorgenommen werden, ohne, dass die Anlage angebohrt werden muss.
Für die zweite Installation, also den eigentlichen Austausch des Zählers, ist bei einem Vorkommen von Asbest ein besonderes Vorgehen nötig, das verschiedene Schutzmassnahmen erforderlich macht. Wo Asbestfasern in einer älteren Elektroverteilanlage enthalten sein können, darüber informiert zum Beispiel die Suva.
Wenden Sie sich an Ihre Elektrikerin oder Ihren Elektriker, wenn Sie ein Asbestvorkommen vermuten oder von einem Asbestvorkommen betroffen sind.
Die Kosten für Mehraufwände im Zusammenhang mit Asbestvorkommen in der Elektroverteilung gehen zu Lasten der Gebäudeeigentümerin oder des Gebäudeeigentümers.
Ja. Bei Neubauten, Grosskunden und Solaranlagen sind bereits Smart Meter verbaut. Die Daten werden zurzeit über das Stromnetz oder über das Mobilfunknetz des Zählers an uns übermittelt. Neu wird diese Kommunikation dann einheitlich über das Glasfasernetz erfolgen.
Der Smart Meter, also der digitale Stromzähler und weitere Geräte und Zubehörteile des intelligenten Messsystems, die zur Datenübermittlung nötig sind, bleiben im Besitz von die werke. Die Verbrauchsdaten gehören Ihnen als Kundin oder Kunde.
In Dietlikon und Wangen-Brüttisellen fallen die heute im Einsatz stehenden Funkmodule weg und die bestehenden Zähler werden voraussichtlich über das sogenannte LORA-Funknetz (zum Beispiel von Swisscom) eingebunden. Dieses Teilprojekt wird erst später umgesetzt. Wir informieren Sie frühzeitig über das geplante Vorgehen.
Nein. Der Smart Meter übermittelt die Daten über den neu erstellten Glasfaseranschluss, ohne zusätzliche Strahlung zu erzeugen. Sollten Sie über keinen Glasfaseranschluss verfügen, installieren wir ein Gateway, das über das Mobilfunknetz (4G) kommuniziert. Alle Smart Meter und Komponenten des intelligenten Messsystems entsprechen geltenden Richtlinien und Verordnungen.
Bei der ersten Installation des zusätzlichen Glasfaseranschlusses muss der Strom in der Regel nicht unterbrochen werden.
Bei der zweiten Installation, also dem eigentlichen Zählerwechsel muss der Strom für etwa 15 Minuten unterbrochen werden.
Wir empfehlen Ihnen, elektrische Geräte wie Computer, Modem oder Waschmaschine vor dem Stromunterbruch auszuschalten und bei empfindlichen Geräten den Stecker zu ziehen. Öffnen Sie Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht, um Kälteverlust zu vermeiden (keine Kühlung ohne Strom).
Informieren Sie ältere Personen und Kinder über den Stromunterbruch.
Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Stromunterbruch finden Sie in unserem Merkblatt, dass sie frühzeitig von uns zugeschickt bekommen.
Die Smart Meter von die werke erfassen die Zählerstände (Registerwerte) und die Verbrauchswerte. Die Verbrauchswerte werden in 15 Minuten Werten aufgezeichnet und laufend an die werke übermittelt. Die Daten geben uns Hinweise auf die Netzstabilität und zeigen uns mögliche Störungen direkt an. So können wir Netzlasten besser steuern und Störungen direkt beheben, was das Stromnetz effizienter und sicherer macht.
Ja. Der Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns zentrale Themen.
Als Energieversorgungsunternehmen hält sich die werke an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
Der Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen VSE hat Richtlinien für die Datensicherheit intelligenter Messsysteme erstellt, an die wir uns konsequent halten. Das gesamte intelligente Messsystem muss demnach betreffend der Datensicherheit und der Zugriffsrechte überprüft und gestestet sein. Für die Zähler wird ein geschlossenes Informations- und Kommunikationstechnologie-System, auch als ICT-System bezeichnet, aufgebaut. Ein ICT-System umfasst alle Technologien, die für die Verarbeitung, Speicherung und den Austausch von Informationen verwendet werden. Dieses System ist inklusive des dazugehörigen Datenschutzkonzepts vom Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS zertifiziert worden. Bei der Beschaffung der Komponenten für den Aufbau des intelligenten Messsystems arbeiten wir ausschliesslich mit Unternehmen zusammen, die diese strengen Anforderungen erfüllen.
die werke übermitteln Daten nur soweit uns dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist und gemäss unserer Datenschutzerklärung. Die Übertragung der Daten von Smart Metern, also intelligenten Zählern erfolgt verschlüsselt. Der Online-Zugriff auf Ihre Daten erfordert eine Authentifizierung auf einem hohen Sicherheitsstandard.
Bei die werke haben nur autorisierte Mitarbeitende Zugang zu Ihren Verbrauchsdaten. Diese Personen werden regelmässig im Bereich der Informationssicherheit geschult, um den sicheren Umgang mit Daten zu gewährleisten. die werke führen regelmässig Sicherheitsüberprüfungen und Audits durch, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmassnahmen wirksam sind und den aktuellen Standards entsprechen.
Sie haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten und Berichtigungen zu verlangen. Unter bestimmten Umständen können Sie auch die Löschung Ihrer Daten verlangen.
Nein. Der schweizweite Austausch der bestehenden Zähler durch Smart Meter, also intelligente Zähler, zum Aufbau von intelligenten Messsystemen ist ein gesamtschweizerischer Auftrag, den alle Energieversorgungsunternehmen als Folge der Energiestrategie 2050 ausführen müssen. Der Systemwechsel wird daher gesamtschweizerisch über die Netzentgelte gedeckt.
Durch den Austausch, die Geräte und die Installationen entstehen Ihnen keine Kosten*.
*Exklusiv Mehraufwände im Zusammenhang mit Asbestvorkommen in der Elektroverteilung
Ja. Die Schweiz hat sich im Rahmen der Energiestrategie 2050 zum Ziel gesetzt, bis Ende 2027 mindestens 80% der Haushalte und Unternehmen mit Smart Metern auszustatten. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) bilden die rechtliche Grundlage für den Ausbau von intelligenten Messsystemen. Es gibt also eine gesetzliche Verpflichtung, den bestehenden Stromzähler gegen einen Smart Meter auszutauschen, um die Energiewende und die Digitalisierung der Energieversorgung voranzutreiben.
Strom
Teilnehmende einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) profitieren beim Bezug von lokal produziertem Strom von einem reduzierten Netznutzungsentgelt. Die Höhe dieser Reduktion hängt davon ab, wie der Strom innerhalb der LEG transportiert wird.
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist auf ein einzelnes Gebäude oder eine Überbauung beschränkt. Alle Parteien sind physisch über eine gemeinsame Leitung verbunden, und die Abrechnung erfolgt intern innerhalb dieser Einheit.
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) hingegen funktioniert über das öffentliche Netz und umfasst ein ganzes Quartier oder eine Gemeinde. Sie ermöglicht den Stromhandel zwischen Produzierenden und Verbrauchenden, die nicht direkt miteinander verbunden sind. Für die lokal ausgetauschte Energie gelten reduzierte Netznutzungskosten, und die Abrechnung erfolgt rechtssicher über uns als Netzbetreiberin. Damit ist die LEG deutlich flexibler und öffnet den Markt für eine grössere Anzahl Teilnehmender.
Ja. Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kann den eigenen Strom weiterhin selbst nutzen und zusätzlich überschüssige Energie in der LEG vermarkten.
Die Teilnahme für Stromverbrauchende ist kostenlos. Für Produzierende fällt ein Dienstleistungsentgelt von 3 Rp./kWh auf die verkaufte Menge an.
Nein, die Teilnahme ist auf eine LEG beschränkt.
Wir sind Netzbetreiberin und Messdienstleisterin. Das bedeutet: Wir prüfen die technischen Voraussetzungen, integrieren die Smart-Meter-Daten und sorgen für eine transparente Abrechnung zwischen den Teilnehmenden.
Ab 2026 können sich Kundinnen und Kunden einer LEG anschliessen oder selbst eine gründen. Solarstrom-Produzierende und Verbrauchende im gleichen Quartier finden sich über die Plattform leghub.ch. Die Abrechnung der Produktion sowie des Verbrauchs erfolgt mit unserer Energierechnung.
Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Produzierenden und Verbrauchenden innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers. Sie ermöglicht, lokal erzeugten Strom – zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen – direkt über das öffentliche Netz miteinander zu teilen.
Ja. Der Eigenverbrauch bleibt der wichtigste wirtschaftliche Faktor. Je mehr Strom Sie selbst nutzen, desto höher ist Ihr direkter Nutzen. Die neue Rückvergütung schafft zusätzlich Stabilität und faire Rahmenbedingungen für den eingespeisten Anteil.
Ja, wir archivieren alle bisherigen Preisblätter.
Nein. Zähler, Anlagen und Installationen bleiben unverändert bestehen. Die Harmonisierung betrifft nur die Preisberechnung.
Ja. Die Vergütung bezieht sich ausschliesslich auf den überschüssigen, tatsächlich eingespeisten Solarstrom. Selbst wenn Sie insgesamt mehr Strom beziehen als produzieren, wird jeder Überschuss separat vergütet.
Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Der Wechsel auf die harmonisierte Rückvergütung erfolgt automatisch per 1. Januar 2026.
Unsere Abrechnung erfolgt weiterhin vierteljährlich – neu nach dem harmonisierten Modell. Auf der Rechnung werden die eingespeisten Mengen und die entsprechenden Preise klar ausgewiesen.
Alle Preisbestandteile – angewendeter Energiepreis, Referenzmarktpreis und Mindestvergütung – veröffentlichen wir jeweils nach Ablauf eines Quartals auf unserer Website, sobald der RMP vom BFE publiziert wurde.
Der Referenzmarktpreis wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Energie (BFE) ermittelt und in der zweiten oder dritten Woche nach Quartalsende publiziert. Den aktuellen und historischen Referenzmarktpreis finden Sie direkt auf der Website des BFE.
Die Mindestvergütung greift immer dann, wenn der Marktpreis unter den bestimmten Schwellenwert fällt. Sie dient als Untergrenze, damit Produzentinnen und Produzenten auch bei tiefen Marktpreisen eine stabile und faire Rückvergütung erhalten.
Der Referenzmarktpreis wird angewendet, wenn der Marktwert des eingespeisten Stroms höher ausfällt als die Mindestvergütung. Wir wenden den vom BFE veröffentlichten durchschnittlichen Referenzmarktpreis für Photovoltaik an. Er wird quartalsweise bestimmt. In Quartalen mit hohen Strompreisen profitieren Produzenten somit direkt von einem höheren RMP.
Die Rückvergütung ist ein Energiepreis pro eingespeiste kWh, der jährlich festgelegt wird. Je nach Situation kommt zusätzlich der Mindestvergütungsansatz oder der Referenzmarktpreis (RMP) zur Anwendung. Damit wird gewährleistet, dass Produzenten immer einen fairen und nachvollziehbaren Betrag erhalten.
Das harmonisierte Modell gilt ab 1. Januar 2026 . Ab diesem Zeitpunkt rechnen alle Netzbetreiber in der Schweiz nach derselben Methode ab. Für Einspeisungen bis Ende 2025 gelten die bisherigen Rückvergütungspreise. Die Umstellung erfolgt automatisch – ohne dass Sie etwas tun müssen.
Der Bund hat die Harmonisierung beschlossen, weil die Vergütung bisher je nach Netzbetreiber stark variierte. Mit der neuen Regelung können Kundinnen und Kunden einfacher nachvollziehen, wie ihre Einspeisung vergütet wird. Das schafft eine faire Grundlage für alle Produzenten.
Die harmonisierte Rückvergütung ist ein schweizweit einheitliches Modell zur Vergütung von Solarstrom, der nicht direkt vor Ort verbraucht wird. Damit erhalten alle Produzentinnen und Produzenten die gleiche Berechnungsgrundlage, unabhängig vom Netzgebiet. Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen, Transparenz zu erhöhen und die Vergütung besser planbar zu machen. Sie profitieren weiterhin davon, dass jede eingespeiste Kilowattstunde vergütet wird, neu aber nach einer einheitlichen Methode.
Ähnlich wie ein Bankensystem führt Pronovo als zentrale, behördliche Stelle die Buchhaltung für Herkunftsnachweise. Dafür werden entsprechende Eckdaten erfasst und verwaltet. Die Erfassung ist umfangreich. Damit Sie sich nicht selbst die Mühe machen müssen, nehmen wir Ihnen die Registrierung ab.
Eine direkte Weiterleitung ist nicht möglich. Die Elektronen im Strom fliessen den Weg des geringsten Widerstands und damit den kürzesten Weg. In Ihre Steckdose gelangt somit der Strom, der im lokalen Netz gerade vorhanden ist. Ökologischer Strom ist trotzdem keine Mogelpackung: Jede Kilowattstunde erhält bei der Einspeisung ins Netz einen von unabhängiger Stelle zertifizierten Herkunftsnachweis. Buchhalterisch verpflichten sich die werke, Ihren exakten Verbrauch ausschliesslich mit strom wallisellen zu decken.
strom wallisellen vereinigt gleich zwei Qualitäten, die für die Energiewende wertvoll sind: ökologisch und lokal. Die Energiestrategie 2050 des Bundes verlangt nicht nur eine emissionsneutrale, sondern auch eine möglichst dezentrale Stromproduktion (= Produktion so nah wie möglich beim Verbrauch). Strom, der nicht weit transportiert werden muss, erzeugt nämlich weniger Netzinfrastrukturkosten und Energieverluste.
Eine Kilowattstunde strom wallisellen kostet rund 3 Rappen mehr als unser standardmässig geliefertes Produkt strom europa, bei dem – wie der Name schon sagt – die Herkunft aus ganz Europa sein kann. Einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt kostet strom wallisellen monatlich rund 131 Franken. Mit der Herkunft aus Europa sind es nur 12 Franken weniger. Möchten Sie Ihre Mehrkosten auf Basis der letzten Jahresrechnung berechnen? In unserem Kundenportal können Sie Ihre letzte Rechnung ganz einfach abrufen. Wichtig zu wissen: Die Netznutzungsgebühren und andere Abgaben sind, unabhängig vom Stromprodukt, gleich.
Aus Ihrer Steckdose fliesst zu jeder Tages- und Nachtzeit Strom, der im Netz gerade in der Nähe vorhanden ist (s. technische Erläuterungen in der Frage oben). Trotzdem ist 100% strom wallisellen möglich: Wir verpflichten uns, Ihren gesamten Verbrauch buchhalterisch mit strom wallisellen zu decken, unabhängig davon, wie sich Ihr Bezug auf die Sonnenstunden verteilt.
Dass wir die öffentliche Beleuchtung für Wallisellen mit Solarstrom betreiben, versteht sich rein rechnerisch, da wir auch keine Sonne in die Nacht zaubern können. Wir verpflichten uns, den Stromverbrauch der öffentlichen Beleuchtung buchhalterisch mit strom wallisellen zu decken. Die Grundlage dafür bilden die sogenannten Herkunftsnachweise. Sie sind ein zertifizierter Nachweis des Produktionsortes – für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde.
Auch Solarstrom ist nicht komplett emissionsfrei. Herstellung, Transport und Montage der Photovoltaik-Module brauchen Material und Energie. Bei einer Lebensdauer von rund 25 Jahren ist diese jedoch gut investiert. Die eigentliche Stromproduktion ist dann frei von jeglichen Emissionen.
Seit Januar 2018 ist es nicht mehr erlaubt, Strom aus nicht überprüfbaren Energieträgern, also ohne ausgewiesene Qualität, zu liefern. Eine Ausnahme sind Lieferverträge, die vor diesem Datum für nachfolgende Jahre mit marktberechtigten Kunden abgeschlossen wurden. Da diese bald auslaufen, werden wir ab Januar 2021 keine «nicht überprüfbaren Energieträger» in unserer Stromkennzeichnung mehr haben.
Unser gesamter Stromabsatz stammt bereits aus erneuerbarer bzw. sehr CO2-armer Produktion. Zudem werden wir bis ins Jahr 2030 jährlich 10 Millionen Kilowattstunden mehr Solarstrom aus eigenen Anlagen gewinnen und beim Gas den erneuerbaren Anteil von heute 20% auf 30% erhöhen. Damit gehören wir schon heute zu den Vorreitern im Bereich der erneuerbaren Energien. Dies widerspiegelt, dass wir uns unserer gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung bewusst sind und diese auch wahrnehmen. Gleichzeitig agieren wir in einem anspruchsvollen Umfeld und müssen uns in den sich öffnenden Märkten weiterhin behaupten können.
Thermische Netze
Früher sprach man von Fernwärme, heute verwendet man den Begriff thermische Netze. Das ist nicht nur eine neue Bezeichnung, sondern spiegelt die technische Weiterentwicklung wider. Mit der Klimaerwärmung wird neben dem Heizen auch das Kühlen von Gebäuden immer wichtiger. Der Begriff thermische Netze umfasst beide Energieformen – Wärme und Kälte. Ob ein Netz tatsächlich beides bereitstellt, hängt vom jeweiligen Konzept und den Temperaturbereichen ab.
Für grössere Überbauungen beraten wir Sie gern. Für kleinere Projekte gibt der Energieberater der Stadt Auskunft: Wallisellen - Broschüre Energieberater
Die Wärme wird vorwiegend elektrifiziert, was den Stromverbrauch im Winter erhöht. Entsprechend ist es wichtig, den Ausbau der lokalen Solarstromproduktion voranzutreiben.
In der Planungsphase bitten wir Besitzende grösserer Immobilien in einem potenziell für einen Wärmeverbund vorgesehenen Gebiet, sich direkt bei uns zu melden (igor.bosshard@diewerke.ch). Neben den aktuell laufenden Machbarkeitsstudien wird auch die konkrete Nachfrage Ausschlag geben, welche Gebiete wir prioritär angehen werden.
Preismodelle und Anschlussoptionen sind noch nicht ausgearbeitet, doch kann die Umsetzung eines Wärmenetzes nur dann erfolgreich sein, wenn die Preise fair und konkurrenzfähig zu anderen Lösungen sind. Prognosen sind allerdings schwierig, weil wir die künftigen Gas- und Strompreise nicht kennen. Positiv auf den Preis für Wärme und Kälte aus thermischen Netzen wirkt sich deren Effizienz, der Einsatz nachhaltiger lokaler Energien und die laufend schärferen gesetzlichen Auflagen aus.
Genau genommen «produziert» ein thermisches Netz keine Energie, sondern ermöglicht durch die Vernetzung verschiedener Quellen die Nutzung von Umweltwärme (z.B. Erdreich) oder Abwärme (z.B. Industrie, Abwasser), um Wärme und Klimakälte für Gebäude zu erzeugen. Dazu wird Strom für die Zirkulation im Leitungsnetz und für die in den Gebäuden (dezentral) installierten Wärmepumpen benötigt. Eine effiziente Wärmepumpe erzeugt in diesen Anwendungsfällen aus einer kWh elektrischer Energie drei bis vier kWh thermische Energie.
Ja, in der Schweiz gibt es rund 1200 Wärmeverbünde. Gemäss Verband Thermische Netze Schweiz lieferten 2021 die thermischen Netze in der Schweiz insgesamt 8.3 Terawattstunden Wärme. Sie decken damit rund 8% des nationalen Wärmebedarfs.
Im Bereich der neusten Generation thermischer Netze mit tiefen Temperaturen (Niedertemperaturnetz) ist die Schweiz international führend.
Nein, das Leitungsnetz wird neu auf- und ausgebaut. Denn das thermische Netz hat eine andere Netztopologie und das Gasnetz muss parallel vorerst weiter verfügbar bleiben.
Der Bau des thermischen Netzes erfolgt möglichst im Zuge von notwendigen Erneuerungsprojekten von Strassenabschnitten.
Ja, unterschiedliche Betreiber haben kleinere thermische Netze in der Herti/Melchrüti, im Richti-Areal, im Sunnenbühl und Wägelwiesen. Am Bergliweg/Bürglistrasse ist eines durch private Investoren in Planung.
Durch das revidierte Energiegesetz des Kantons Zürich und die anhaltende Krisensituation in der Ukraine sind erneuerbare Energielösungen für die Wärme- und Kälteversorgung gefragter denn je. Die Transformation weg von fossilen hin zu erneuerbaren Lösungen – von Markt, Politik und Gesellschaft verlangt – entspricht unserer langjährigen Strategie und sorgt für nachhaltige Wärme- und Kälte-Lösungen.
Mit dem Ausbau des Wärmenetzes erhöht die gesamte Gemeinde ihre Versorgungssicherheit und ihre Standortattraktivität. Eine Wärmepumpe, die am thermischen Netz angeschlossen ist, benötigt an sehr kalten Tagen weniger Strom als Einzellösungen mit Luft-Wasser-Wärmepumpen. Damit wird das Stromnetz entlastet und die Verfügbarkeit von Strom wird erhöht.
Grosse Unternehmen treiben die Dekarbonisierung stark voran und verpflichten sich und ihre Zulieferer zunehmend zu CO2-neutralem Wirtschaften. So gibt es bereits Unternehmen, die bei der Standortwahl auf die Verfügbarkeit von erneuerbarer Energie achten.
Der Aufbau eines thermischen Netzes erfordert sehr hohe Investitionen und eine langfristige Planung. Aus diesem Grund sind umfangreiche Abklärungen notwendig, die entsprechend viel Zeit in Anspruch nehmen. Derzeit ist auch die Auslastung der Fachplaner und Umsetzungspartner (Bohrfirmen, Montageteams etc.) sehr hoch, da viele Gemeinden ihre Energieversorgung nachhaltiger gestalten möchten.
Die Energiedichte gibt an, wie viel Wärme- oder Kälteenergie pro Fläche (z.B. Hektar) in einem Gebiet benötigt wird. Damit ein Wärmenetz technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, muss eine bestimmte Energiedichte erreicht werden. Bei geringen Energiedichten – was insbesondere in Einfamilienhaus-Quartieren der Fall sein kann – ist eine Einzellösung sinnvoller.
Das Netz ist nicht primär gewinnorientiert ausgelegt. Der Anschluss ans Netz sowie der Bezug von Wärme und Kälte aus dem Netz wird den Verbrauchern aber verrechnet.
Preismodelle und Anschlussoptionen sind noch nicht ausgearbeitet, doch kann die Umsetzung eines Wärmenetzes nur dann erfolgreich sein, wenn die Preise fair und konkurrenzfähig zu anderen Lösungen sind.
Bei der Entwicklung eines thermischen Netzes wird in einem ersten Schritt versucht, möglichst viele Schlüsselkunden wie grössere Liegenschaften oder Industrieobjekte mit hohem Wärme- oder Kühlbedarf für einen Anschluss zu gewinnen. Diese sind für die Wirtschaftlichkeit des Projekts wichtig.
Der neue Energieplan der Stadt Wallisellen gibt erste Hinweise, wo thermische Netze entstehen könnten. Anhand der Machbarkeitsstudie ermitteln wir nun die Wirtschaftlichkeit der daraus resultierenden potenziellen Netzgebiete. Entscheidend, um ein thermisches Netz selbsttragend zu betreiben, ist die Kennzahl «Energiedichte». Die Netzplanung soll bis Mitte 2025 fertig sein und erste Versorgungsgebiete definieren. Sobald in einem Quartier ein thermisches Netz umgesetzt wird, kann sich grundsätzlich jede Liegenschaft dort anschliessen.
Besonders lohnen sich thermische Netze in Gebieten mit höherem Energiebedarf, wie beispielsweise einer Mischung aus Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Industrie. Hier besteht oft aus Platzgründen keine Möglichkeit, Erdsonden auf privatem Grund zu erstellen oder Luft-Wasser-Wärmepumpen wegen den Lärmemissionen zu bauen. Bei Einfamilienhaus-Gebieten sind einzelne Systeme (z.B. Wärmepumpen) oft sinnvoller.
Wasser
Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Pflanzenschutzmitteln in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.
Chlorothalonil war seit den 1970er Jahren als Fungizid zugelassen. Seit 1. Januar 2020 ist der Verkauf von Chlorothalonil vom Bund verboten. Das Mittel wurde im Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau eingesetzt. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können auch Abbauprodukte, die sogenannten Metaboliten, entstehen. Diese können ins Grundwasser und somit ins Trinkwasser gelangen.
Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil sind im Grundwasser des Schweizer Mittellandes dort nachweisbar, wo intensiv Landwirtschaft betrieben wird. Ende 2019 setzte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Höchstwert im Trinkwasser aufgrund des Verbots von Chlorothalonil für alle Abbauprodukte gleich. Der Höchstwert für relevante Abbauprodukte wurde bei 10 Millionstel-Teilen eines Grammes (0.1μg) – pro Liter Wasser festgelegt. Seither ist die Konzentration von Chlorothalonil-Metaboliten in unserem Trinkwasser teilweise zu hoch.
Die Rechtssicherheit bezüglich des Höchstwerts für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser ist seit 2024 wieder hergestellt. Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ab. Damit haben die Trinkwasserversorger die klare Vorgabe, dass Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten dürfen. Das BLV hat die Weisung an die Kantone entsprechend aktualisiert. Die gute Nachricht: Das Kantonale Labor Zürich hält fest, dass das Trinkwasser bei uns «bedenkenlos konsumiert» werden kann.
Bei der Festlegung der Höchstwerte handelt es sich um eine Vorsorgemassnahme. Die Hersteller können nicht beweisen, dass gewisse Abbauprodukte völlig unbedenklich sind. Gleichzeitig fehlen aber auch Studien, die nachweisen, dass die Chlorothalonil-Abbauprodukte in diesen Konzentrationen krebserregend sind. Aus diesem Grund wies das Bundesverwaltungsgericht Ende August 2020 das BLV an, entsprechende Inhalte bezüglich der Relevanz von Chlorothalonil vorübergehend von seiner Website zu entfernen.
Ein Stoff, der wie Chlorothalonil rund 50 Jahre in der Landwirtschaft im Einsatz war, verschwindet nicht von heute auf morgen. Aber mit dem landesweiten Chlorothalonil-Verbot, wurde zumindest der weitere Eintrag ins Grundwasser unterbunden.
Da in der Schweiz sehr hohe Sicherheits- und Qualitätsansprüche an das Trinkwasser gestellt werden, sind die Pflanzenschutzmittelrückstände sehr streng geregelt. So gilt neu für acht Chlorothalonil-Metaboliten einzeln ein Höchstwert von 0.1 µg/l. Dieser Höchstwert ist vorsorglich festgelegt. Eine Überschreitung bedeutet nicht, dass eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht.
Bei der Festlegung der Höchstwerte handelt es sich um eine Vorsorgemassnahme. Die Hersteller können nicht beweisen, dass gewisse Abbauprodukte völlig unbedenklich sind. Gleichzeitig fehlen aber auch Studien, die nachweisen, dass die Chlorothalonil-Abbauprodukte in diesen Konzentrationen krebserregend sind. Aus diesem Grund wies das Bundesverwaltungsgericht Ende August 2020 das BLV an, entsprechende Inhalte bezüglich der Relevanz von Chlorothalonil vorübergehend von seiner Website zu entfernen.
Im Leitfaden der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) werden alle Abbauprodukte von Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnet – ungeachtet der Verfügbarkeit von Studien zu Metaboliten, welche einen krebserzeugenden Effekt dementieren. Aufgrund der ungeklärten Studienlage verbot das Bundesverwaltungsgericht Ende August 2020 dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bis auf weiteres die Aussage, die Metaboliten als «wahrscheinlich krebserregend» zu bezeichnen.
Wir haben sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es gilt die Lebensmittelgesetzgebung konsequent einzuhalten. Die wichtigste Massnahme zur Reduktion der Rückstandsgehalte wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von chlorothalonilhaltigen Produkten per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Das heisst, Chlorothalonil wird in der Landwirtschaft nicht mehr eingesetzt und die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Grundwasser werden allmählich abnehmen.
Die Gruppenwasserversorgung Lattenbuck hat in Absprache mit den kantonalen Behörden bereits seit Ende August 2019 Sofortmassnahmen zur Senkung der Rückstandsgehalte unternommen: zwei Grundwasserpumpwerke wurden stillgelegt und dem Wassernetz täglich rund 8‘000 Kubikmeter unbelastetes Fremdwasser beigemischt. Sie ist bestrebt, die Belastungen mit den erwähnten Massnahmen tief zu halten, zu überwachen und weiter zu optimieren.
Weiterführende Informationen:
Beitrag unter «Aktuell» von August 2024
https://www.diewerke.ch/wir-schenken-reines-wasser-ein
Gruppenwasserversorgung Lattenbuck
Der Preis für Trinkwasser setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der jährlichen Grundgebühr und dem verbrauchsabhängigen Mengenpreis. Für das Abwasser werden eine Grund- und eine Mengengebühr erhoben.
Eine dreiköpfige Familie in einer 4-Zimmer-Wohnung verbraucht im Durchschnitt 13 m3 Wasser pro Monat. Inklusive Mehrwertsteuer war bis Ende 2024 für Trinkwasser und Abwasser mit Kosten von CHF 39.- pro Monat zu rechnen. Ab Januar 2025 werden es CHF 48.- (+23%) sein.
Walliseller Wasser hat im Durchschnitt einen Härtegrad von 34°fH.
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) informiert auf seiner Webseite über alle Einzelheiten der lokalen Wasserqualität.