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Stromausfall? Gasgeruch? Wasserleitungsbruch? Bei Notfällen sind wir rund um die Uhr für Sie da
Es ist unser Ziel, die Anliegen und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden zu ihrer vollen Zufriedenheit zu erfüllen und ihre Anfragen schnell und unbürokratisch zu beantworten. Sollten dennoch Probleme auftauchen, sind wir bestrebt, eine pragmatische und passende Lösung zu finden und umzusetzen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll telefonisch an unseren Kundenservice. Wir vereinbaren auch gerne einen persönlichen Termin bei uns vor Ort.
Wir können nicht ausschliessen, dass wir Sie mit unserer Antwort oder unserem Lösungsvorschlag nicht überzeugen können und Sie sich mit einer neutralen Stelle austauschen möchten.
Dazu haben Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschlossen, die Tätigkeit der die werke versorgung wallisellen ag freiwillig dem Wirkungsbereich der Ombudsstelle der Stadt Wallisellen zu unterstellen.
Bitte melden Sie dies mit Name und Adresse unserem Kundenservice und bezeichnen Sie die Leuchte, die Ihnen unangenehm ist. Wir prüfen gern, ob sich die Einstellungen normgerecht anpassen lassen. Bis im Sommer 2023 erwarten wir, alle Leuchten einzeln eingestellt zu haben. Danke für Ihre Geduld!
Wir sehen erneuerbares Gas als Teil der Lösung der Energiezukunft. Gas dient als Brücke in die dekarbonisierte Welt. Denn erneuerbarer Strom steht noch nicht in genügendem Mass zur Verfügung. In Wallisellen werden rund 50% der Häuser mit Gas beheizt, was deutlich besser ist als mit Öl und 25% weniger CO2-Ausstoss verursacht.
Die Energiemärkte durchleben aktuell grosse Umbrüche. Schon das vergangene Jahrzehnt brachte mit der Strommarktöffnung viele Unsicherheiten und die kommenden Jahrzehnte werden noch dynamischer werden. In diesem Umfeld müssen die werke eine kapitalintensive Infrastruktur unterhalten, Marktschwankungen ausgleichen und in innovative Technologien investieren. Um bei diesen anspruchsvollen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Unabhängigkeit wahren zu können, müssen sie angemessene Gewinne erwirtschaften.
Ihr Telekom-Anbieter informiert Sie über den genauen Termin sowie das Vorgehen zur Inbetriebnahme.
Die OTO-ID ist die eindeutige Kennung Ihres Glasfaseranschlusses. Dabei handelt es sich um eine elfstellige Identifikationsnummer, die sich direkt auf Ihrer Glasfasersteckdose (OTO) befindet. Ihr Telekom-Anbieter benötigt diese zur Aktivierung des Anschlusses.
Die Steckdose wurde in Abstimmung mit der Eigentümerschaft installiert – meist im Wohnzimmer, im Büro oder bei Neubauten im Netzverteilungskasten. In Einfamilienhäusern oft im Keller bei der Kabelverteilung.
Bei Fragen zur Inbetriebnahme oder bei einer Störung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren gewählten Telekom-Anbieter.
Halten Sie dazu Ihre OTO-ID bereit – das ist die elfstellige Identifikationsnummer, die sich direkt auf Ihrer Glasfasersteckdose (OTO) befindet.
Mehrere Telekom-Anbietern bieten in Wallisellen verschiedene Abos über unser Glasfasernetz an. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier: diewerke.ch/glasfasernetz
Wählen Sie Ihren Anbieter und schliessen Sie Ihr Abo direkt bei ihm ab.
die werke betreibt das Glasfasernetz, bietet jedoch keine eigenen Telekommunikationsdienste an. Mehrere Telekom-Anbieter nutzen unser Netz und stellen attraktive Glasfaserabos bereit.
Wenden Sie sich an Ihren Elektroinstallateur, Telekom-Anbieter oder an Radio TV & Computer Beutler (044 883 79 10) zur Klärung und Umsetzung einer Lösung vor Ort.
Die Kosten für die Erschliessung des Gebäudes ans Glasfasernetz werden in der Regel anteilig von der Eigentümerschaft und dem jeweiligen Netzbetreiber (die werke oder Swisscom) getragen.
Alle weiteren Kosten für Erneuerungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Glasfaseranschlusses sind vollumfänglich von der Eigentümerschaft zu übernehmen. Dazu gehören beispielsweise zusätzliche Glasfasersteckdosen (OTO) oder Änderungen an der bestehenden Infrastruktur.
Der Inbetriebnahmetermin wird im Glasfasererschliessung FTTH Vertrag festgelegt.
Im Rahmen des Erschliessungsprozesses für Strom, Gas und Wasser wird bilateral ein Vertrag zur Glasfasererschliessung (FTTH) erstellt und der Eigentümerschaft zugestellt.
Das gesamte Gemeindegebiet von Wallisellen wurde gemeinsam durch die werke und Swisscom mit Glasfaser erschlossen. Bitte kontaktieren Sie uns – wir teilen Ihnen gerne mit, welcher Netzbetreiber für Ihren Standort zuständig ist:
E-Mail: kundendienst@diewerke.ch / Telefon: 044 839 60 60
Glattwerk AG bietet einen Installationsservice an. Infos unter: www.glattwerk.ch/telekommunikation/installationsservice
Sie können den kostenlosen Leih-Konverter während den Schalter-Öffnungszeiten bei Glattwerk AG abholen oder gegen eine Gebühr von CHF 10.– liefern lassen: Usterstrasse 111, 8600 Dübendorf / www.glattwerk.ch
Alternativ können Sie den Leih-Konverter auch bei Radio TV & Computer Beulter beziehen: Kirchstrasse 4, 8304 Wallisellen
die werke stellt das Netz bereit, bietet jedoch keine eigenen Dienste an. Glattwerk AG, als Kabelnetz-Signallieferant, bietet unser Grundangebot auch auf dem Glasfasernetz an. Die Abrechnung und Betreuung erfolgt direkt über die Glattwerk AG.
Das Glasfaserangebot wird digital und über eine moderne Infrastruktur übertragen, während das Kabelnetz auf einer Kombination aus Glasfaser und Kupfer basiert. In beiden Fällen erhalten Sie Zugang zu den gleichen Radio- und TV-Sendern, jedoch bietet Glasfaser oft eine stabilere und zukunftssichere Übertragung.
Ja, Ihr Telekom-Anbieter bietet entsprechende TV-Lösungen über das Glasfasernetz an.
Ja, Glattwerk AG bietet das gleiche Senderangebot auch über Glasfaser an. Hier bestellen.
Nach Eingang Ihres Formulars erhalten Sie von uns eine schriftliche Empfangs- und Kündigungsbestätigung. Die Plombierung Ihres Anschlusses wird durch unsere Partnerin, die Glattwerk AG, durchgeführt. Falls für die Durchführung Zugang zu Ihrer Wohnung oder zum Haus erforderlich ist, setzt sich Glattwerk AG vorab mit Ihnen in Verbindung. Ist kein Zugang nötig, wird der Anschluss ohne weitere Vorankündigung stillgelegt.
Der direkte Vertragspartner ist die Person oder Firma, die die Rechnung für die Kabelnutzungsgebühren direkt von uns erhält. In den meisten Fällen ist diese Gebühr auf der Stromrechnung integriert. Die Vertragsnummer finden Sie ebenfalls auf derselben Rechnung, meist im oberen Bereich des Dokuments.
Nur der Vertragspartner (Verwaltung oder Eigentümer) kann kündigen oder muss den Antrag unterzeichnen.
Reichen Sie ein Plombierungsformular ein. Kündigungsfrist: 30 Tage zum Monatsende.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach einer Plombierung Radio und TV nur noch über das Glasfasernetz empfangen können.
Sie können Radio- und TV-Sender parallel über das Kabelnetz sowie über das Glasfasernetz empfangen. Beide Services sind gebührenpflichtig.
Nur wenn Sie ausschliesslich über Glasfaser empfangen und den Kabelanschluss plombieren lassen, entfällt die Gebühr. Nutzen Sie dazu unser Plombierungsformular.
Die Serafe-Gebühr ist eine gesetzliche Abgabe für den Empfang öffentlicher Sender. Die Gebühr von die werke bezieht sich auf die Infrastruktur des Kabelanschlusses.
Die Gebühren für das «Radio-/TV-Grundangebot inklusive Kabelanschluss» beziehen sich auf den physischen Kabelanschluss in Ihrer Wohnung.
Diese Kosten werden von die werke in Rechnung gestellt und dienen zur Deckung der Aufwendungen für Bau, Betrieb und Unterhalt des Kabelnetzes.
Das Rechtsverhältnis entsteht automatisch mit dem Beginn der Nutzung von Kommunikationsdiensten oder mit dem Einzug in eine Wohnung mit aktivem Kabelanschluss. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB.
Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende.
Liegt Ihr Kündigungsdatum vor dem offiziellen Abschalttermin, können Sie den Anschluss frühzeitig durch einen Plombierungsantrag kündigen.
Die Hausverteilanlage im Gebäude sowie ein möglicher Rückbau liegen in der Verantwortung des Eigentümers bzw. der Verwaltung. Die Hausverteilanlage kann jedoch auch ohne Funktion bestehen bleiben.
Nach der Abschaltung des Kabelnetzes werden durch die werke die elektronischen Komponenten auf öffentlichem Grund demontiert. Der Rückbau des Gebäudeanschlusses erfolgt situativ, z. B. im Rahmen von Bauarbeiten auf öffentlichem Grund.
Die Glattwerk AG wird Sie proaktiv kontaktieren, um Ihnen eine geeignete Alternative für Ihr Internetabo anzubieten – beispielsweise über das Glasfasernetz.
Das HFC-Signal wird zum kommunizierten Abschaltdatum dauerhaft deaktiviert.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Nutzung von Telekomdiensten über den Kabelanschluss (HFC) nicht mehr möglich.
Die endgültige Abschaltung des Kabelnetzes kann sich aus projektspezifischen Gründen verzögern. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Hausanschluss technisch noch aktiv, obwohl die Verrechnung bereits eingestellt wurde. Sie müssen in diesem Fall nichts unternehmen – der Empfang endet automatisch mit der finalen Abschaltung.
Tipp: Trennen Sie den Hausverstärker vom Stromnetz, um Strom zu sparen – sofern keine weiteren Wohneinheiten oder Liegenschaften darüber versorgt werden. Je nach Modell verbraucht ein Hausverstärker 5 bis 20 Watt.
Die Akkus moderner E-Fahrzeuge müssen weder vollständig geladen noch ganz entleert werden. Der Ladevorgang kann jederzeit unterbrochen und fortgesetzt werden. Die Dauer einer Vollladung hängt vom Akku Ihres Fahrzeugs sowie von der Leistung der jeweiligen Ladestation ab.
Dies hängt vom Fahrzeug, vom Ladestand des Fahrzeug-Akkus sowie von der Ladestation ab. Entsprechend dauert der Ladevorgang unterschiedlich lange.
Es ist nicht möglich zwei Fahrzeuge zeitgleich mit einer Karte anzuschliessen, da in diesem Fall keine eindeutige Zuordnung der freigebenden Karte zum Ladepunkt gegeben ist.
Erst wenn das erste Fahrzeug den Ladevorgang begonnen hat, kann das zweite Fahrzeug den Ladevorgang starten. Wichtig: Dieser zweite Ladevorgang muss mit einer anderen Karte freigegeben werden, denn es kann immer nur eine UID-Nummer im Backend aktiv sein, sonst würde es im Hintergrund zu Abrechnungs- und Buchungsproblemen kommen.
Pro Ladepunkt wird eine Karte zur Freigabe benötigt. Jede Karte ist wie Ihre eigene Bankkarte zu behandeln: Geben Sie diese nicht an andere weiter, denn das führt zu einer Veränderung der Kostenstellen im Backup, es ist keine saubere Zuordnung der Verbraucher und somit keine rechtskräftige Abrechnung möglich.
Bitte rechnen Sie mit etwa 60 Sekunden bis die Ladestation reagiert. Wenn Sie versuchen den Ladevorgang zu schnell hintereinander zu starten, kann es sein, dass das Serverprogramm (Backend) der Ladestation noch mit der vorherigen Anmeldung beschäftigt ist und nicht sofort reagiert.
Das Backend einer Ladestation kommuniziert mittels Internetverbindung. Das Backend benötigt diese etwa 60 Sekunden, um den Ladeprozess ein- oder auszubuchen und den RFID-Chip/Karte wieder freizugeben. Innerhalb dieser 60 Sekunden kann die Karte nicht erneut im selben Backend eingesetzt werden. Das Backend darf nicht mehrere Ladevorgänge parallel mit derselben RFID-Kennung starten.
Jeder Fahrzeugtyp hat ein eigenes Ladeschema. Bitte machen Sie sich damit vertraut. Meist wird das Ladeschema über verschiedene LEDs angezeigt. Achten Sie hier bitte darauf, welche Statusanzeige aktiv ist und welche Bedeutung sie hat.
Ladestationen sind so abgesichert, dass bei ordnungsgemässer Benutzung keine Verletzungsgefahr besteht. Bitte beachten Sie jedoch stets unsere Ladeanleitung und verwenden Sie die richtigen Anschlüsse und Ladekabel, so dass eine Überhitzung der Hardware gänzlich ausgeschlossen werden kann
Das Ladekabel ist während des Ladens immer verriegelt: zum einen an der Ladestation, zum andern auch bei den meisten Fahrzeugen. Üblicherweise wird dort das Kabel auch nach Beendigung des Ladevorgangs nicht entriegelt. An der Ladestation ist das Ladekabel ausserhalb des Ladevorgangs nicht fixiert und muss darum sicher verstaut werden, wenn das Fahrzeug nicht verbunden ist.
Nein, zum Beenden des Ladevorgangs wird die gleiche Ladekarte, beziehungsweise der gleiche App-Zugang benötigt wie beim Start des Ladevorgangs.
Eine 11-KW-Ladestation lädt nicht automatisch durchgehend bei jedem Fahrzeug mit 11 KW. Fahrzeuge haben unterschiedliche Lademodi. Bitte prüfen Sie, ob das zu ladende Fahrzeug im AC-Lademodus 3,7 KW, 7 KW oder 11 KW laden kann. Diese Daten stehen leider nicht immer in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs, sind aber meist im Internet zu finden. Die maximale Leistungsaufnahme wird in den meisten Fällen vom Fahrzeug begrenzt und nicht von der Ladestation. Es gibt aktuell nur wenige Fahrzeuge, die im AC-Ladebetrieb 22 KW aufnehmen können, ausgenommen sind Fahrzeuge der Oberklasse. Ein E-Sprinter zum Beispiel kann 7 KW im AC-Lademodus und je nach Konfiguration bis zu 80 KW im DC-Lademodus laden.
Fahrzeug Modell: Jedes Fahrzeug hat eine individuelle maximale Ladeleistung. Wichtig ist hier auch, ob es sich um eine AC-(Wechselstrom) oder eine DC-(Gleichstrom) Ladung handelt. Die Station liefert nur, was vom Fahrzeug angefordert wird.
Anschlusstyp AC/DC: Die maximal mögliche Abgabeleistung einer Ladestation finden Sie vor Ort an der Station, auf unserer Ladenetzkarte oder in der App.
Aussentemperatur: im Winter kann es zu geringerer Ladegeschwindigkeit kommen, wenn der Akku des Fahrzeugs nicht vorgewärmt ist.
SoC (State of Charge – Akkuladestand) der angeschlossenen Fahrzeuge: Je voller ein Akku ist, desto langsamer wird er geladen.
Auslastung der Station: Bei Stationen mit mehreren Anschlüssen kann die Leistung geringer ausfallen, wenn andere Fahrzeuge bereits laden.
Sonstige Einschränkungen: Das Fahrzeug fordert wegen technischer Fehler oder gewisser Voreinstellungen am Bordcomputer nicht mehr Leistung von der Station an. Die Voreinstellungen dienen meist dazu, den Akku zu schonen.
Siehe Ladeanleitung easee und ECarUp
Bei Störungen einer Ladestation kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam unter 044 839 60 60. Diese Servicenummer finden Sie an jeder Ladestation. Oder schreiben Sie uns ein E-Mail an energielösungen@diewerke.ch und geben Sie bitte Ihre Kundendaten, Datum und Uhrzeit Ihrer Ladung sowie den genauen Ladepunkt an.
Bei Anliegen zum Produkt, Abo, Services oder Vertrag helfen wir Ihnen gerne unter verkauf@diewerke.ch weiter.
Einen Akku mit sofortiger maximaler Leistung zu laden, zerstört ihn. Darum gibt es sogenannte Laderampen. Sie steigern die Leistung bis zur maximalen Ladeaufnahme des Fahrzeugs oder zur maximalen Ladeleistung der Ladestation. Nach Erreichen von ungefähr 80% der Akkuladung fährt die Software die Leistung wieder herunter. Einen fast vollen Akku mit hoher Leistung zu laden, würde ihn ebenfalls zerstören. Deshalb dauert die Ladung der letzten 20% überproportional lang. Dieses optimierte Ladeverhalten dient der höheren Lebensdauer von Fahrzeug-Akkus.
An der Ladestationen ist das Laden rund um die Uhr möglich.
Für das Laden zuhause wird eine Ladestation sowie ein entsprechend dimensionierter Anschluss ("Steckdose") benötigt. Grösse und Leistung des Anschlusses sind von der Ladestation bzw. dem Fahrzeug abhängig.
Reine Elektroautos: 110 745
Hybrid-Autos: 216 144
Plug-In-Hybride: 68 254
Jeder vierte Neuwagen kann am Netz geladen werden: Im Jahr 2022 beträgt der Marktanteil 24.3%. Die Marktanteile stiegen zugunsten von Hybriden (25.2%, +5.3%) und voll elektrischen Elektroautos (16.6%, +2.2%). Plug-In-Hybride waren zum ersten Mal rückläufig (8.1%, -1%). Die Immatrikulationen teilen sich ziemlich genau hälftig in fossile und alternative Antriebe auf.
Dipl. Ing. HTL Tobias Hofstetter, unabhängiger Energieberater der Stadt Wallisellen
Anbieter Impulsberatung «erneuerbar heizen»
Energieförderung & Beratung des Kanton Zürich
Öffentliche Energieberatungsstellen (Opendata-Map, Schweizweit)
Solarstrom ist umweltfreundlich und preisgünstig.
Die verfügbare Dachfläche bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften ist meistens gross. So verteilen sich die Initialkosten auf mehr Quadratmeter und die Investition amortisiert sich nach wenigen Jahren.
In einer Gewerbeliegenschaft wird tagsüber Strom verbraucht. Genau dann, wenn die eigene Anlage Strom produziert. Das senkt die Betriebskosten.
Im Mehrfamilienhaus kann man die eigenen Stromkosten positiv beeinflussen, indem energieintensive Aktivitäten wie Wäsche waschen tagsüber bei Sonnenschein erledigt werden. Eine Wärmepumpe oder elektrisch betriebene Warmwasserboiler sind die ideale Ergänzung zu einer Photovoltaikanlage bei einem Mehrfamilienhaus, da sie den tagsüber anfallenden Solarüberschuss in Form von Wärme speichern können.
Im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) profitiert jede Partei im Verbund vom Solarstrom, der verbrauchsgerecht abgerechnet wird.
Nutzen Sie z.B. den kostenlosen Kosten- und Nutzenrechner von EnergieSchweiz, einem Programm vom Bundesamt für Energie (BFE). Dieser berechnet die wichtigsten Kennzahlen Ihrer Dach-Anlage.
Interessieren Sie sich für eine Fassaden-Anlage, finden Sie auf sonnenfassade.ch ein praktisches Berechnungs-Tool.
Die Website des Schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie ist zudem eine gute Adresse, um die ganze Bandbreite an Informationen zum Thema Photovoltaik zu erhalten.
Am besten eignen sich Schrägdächer mit einer 25- und 60-Grad-Neigung für Photovoltaik. Auf ihnen lassen sich die Solarmodule parallel zum Dach montieren, man muss sie nicht extra aufstellen. Die heute erhältlichen Solar- und Fassadenmodule produzieren auch bei Schatten oder Schlechtwetter erstaunlich viel.
Einen Kosten- und Nutzenrechner für Ihr Dach finden Sie bei EnergieSchweiz, einem Programm vom Bundesamt für Energie (BFE).
Die Schweiz beschafft das Erdgas primär auf den Märkten in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Italien und somit in Ländern der EU. Die Schweizer Gaswirtschaft hat keine direkten Lieferbeziehungen zu Russland.
Der Verband der Schweizer Gasindustrie deklariert die Herkunft unseres Gases über das Importportfolio der EU. Detailiertere Angaben sind aufgrund der Beschaffungsstruktur der Branche nicht möglich.
Für 2022 ausgewiesen sind:
Nordsee 26.1 %,
Russland 18.9 %,
Nordafrika 10.2 %,
Grossbritanien 7.3 %,
Kaspische Region 3.4 %
sowie LNG/GNL (Flüssiggas mit Lieferung per Container) 34.1%.
Das Flüssiggas stammt aus den USA, Katar, Algerien, Nigeria und weiteren Staaten. Aus Russland stammt rund 17% dieses Flüssiggases.
Der Bezug von Biogas ist der einfachste und günstigste Weg, ein Wohngebäude mit Gasheizung auf erneuerbare Energie umzustellen. Denn Biogas kann ohne technische Anpassungen an der Heizanlage genutzt und über das gleiche Transportnetz bezogen werden. CO2-neutral und erneuerbar ist Biogas, weil es aus organischen Abfallstoffen von Kläranlagen, Kompostsammlungen und Landwirtschaftsabfall produziert wird. Deshalb wird bei der Verbrennung von Biogas kein fossiles CO2 freigesetzt. Zudem fällt organischer Abfall als Grundlage für die Biogasproduktion laufend in grossen Mengen an, während Erdgas eine Ressource ist, die irgendwann aufgebraucht sein wird.
Wir fördern Biogas, weil wir damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unseres Klimas und zur Dekarbonisierung unseres Energiesystems leisten können. Mit unseren neuen Standardprodukt sparen wir, gemeinsam mit Ihnen, im Vergleich mit 100% Erdgas in unserem Versorgungsgebiet pro Jahr ca. 45'000 Tonnen fossiles CO2 ein. Damit stellen wir auch sicher, dass uns die Gasversorgung auch in Zukunft komfortabel, zuverlässig und noch umweltfreundlicher zur Verfügung steht.
Das gelieferte Gas wird in Betriebskubikmetern gemessen und entsprechend seinem effektiven Brennwert in Kilowattstunden verrechnet. Seit 2008 wird eine vom eidgenössischen Parlament beschlossene Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffen erhoben. Die CO2-Abgabe wird als separate Position fakturiert. Wir unterstützen Biogas, das als CO2-neutral gilt. Deshalb schreiben wir unseren Endkunden die Abgabe für den Biogas-Anteil gut.
Leider ist das Betanken eines Gas-Autos am eigenen Anschluss aus technischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gründen nicht möglich. Wir empfehlen unsere Tankstelle an der Husacherstrasse 2 (Migrol-Tankstelle). Dort erhalten Sie den marktüblichen Mix aus 20% Biogas und 80% Erdgas. die werke beziehen die Biogaszertifikate für die Tankstelle vollständig aus der Schweiz.
Der Tankvorgang ist vom Ablauf und von der Dauer praktisch identisch mit dem Betanken eines Benziners/Diesels. Volltanken dauert im Schnitt circa 3 Minuten.
Hier finden Sie alle Gas-Tankstellen: https://tankstellen.gazenergie.ch/de/
Die Installation Ihrer PVA löst eine Änderung in unserem Abrechnungsmodus aus. Das ergibt sich, weil uns die Daten Ihres Stromzählers quartalsweise automatisch übermittelt werden. Alle Informationen zur Abrechnung finden Sie unter diesem Link.
Über den Netzzuschlag werden Massnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien und zum Strom sparen finanziert. Artikel 35 des Energiegesetzes beschreibt die Verwendung der Mittel im Detail.
Wir verrechnen Ihnen höhere Strompreise in der Hochlastzeit von Montag bis Freitag 07.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 07.00 bis 13.00 Uhr. In allen übrigen Zeiten gelten die Preise für Niederlast.
Beim Strom rechnen wir aufgrund des erwarteten Verbrauchsanstiegs bei gleichzeitigem Rückbau von Kern- und Kohlekraftwerken mit steigenden Preisen. Beim Gas sind die Preise in den letzten Jahren am Beschaffungsmarkt explodiert und schwanken nun auf hohem Niveau. Für die nächsten Jahre rechnen wir mit weiterhin hohen Preisen, da Strom und Gas als Energieträger auf dem Weg "weg von Kohle und Öl“ global voraussichtlich mehr nachgefragt werden. Geopolitische Ereignisse machen die Energiemärkte zunehmend volatiler.
Der Strompreis setzt sich aus drei Positionen zusammen: Energie, Netznutzung sowie Abgaben an die Gemeinde und den Bund. Alle Informationen zum Preis, zur Messung und Verrechnung finden Sie in unseren Preislisten.
Sowohl beim Strom wie auch beim Gas rechnen wir auch aufgrund der sich abzeichnenden Erhöhung der Abgaben und der aktuellen geopolitischen Lage mit steigenden Preisen. Auch beim Wasser müssen wir uns auf steigende Preise einstellen. Dies, weil wir in wohl weiter zunehmenden Trockenperioden voraussichtlich mehr Zürichseewasser zukaufen müssen.
Wasserzähler ermitteln die bezogene Wassermenge je Kubikmeter. Zusätzlich wird ein monatlicher Grundpreis inklusive Zählermiete erhoben. Bei temporären Anschlüssen setzt sich der Lieferpreis aus den Ausgabe- und Mietpreisen für die Bezugsapparaturen und einem, von der bezogenen Wassermenge abhängigen, Verbrauchspreis zusammen.