Gas

Die CO2-Abgabe
Seit 2008 wird eine vom eidgenössischen Parlament beschlossene Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen erhoben, die sogenannte CO2-Abgabe. Momentan erhebt der Bund 0,648 Rappen pro bezogene Kilowattstunde Erdgas. Rund 39% mehr sind es weiterhin beim Heizöl. Dabei wird berücksichtigt, dass beim Einsatz von Erdgas weniger CO2 entsteht.
CO2-Abgabe – so funktioniert's
Die werke, als
Ihr Erdgasversorger, sind verpflichtet, die Abgabe in Rechnung zu stellen und
an den Bund weiterzuleiten. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe gehen, mit Abzug
der Erhebungskosten, zu 2/3 zurück an die Bevölkerung und an die
Wirtschaft. Die Höhe der einzelnen «Rückverteilungsbeträge» hängt von
verschiedenen Faktoren ab. Im Grundsatz gilt, dass belohnt werden soll, wer
seinen CO2-Ausstoss möglichst gering hält. 1/3 der Abgabe fliessen in Gebäudesanierungsprogramm.
Weitere Erläuterungen zur CO2-Abgabe finden Sie in diesem Flyer [PDF, 189 KB].

